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Kraft des Regionalgesetzes 10/2014 wird das Landesgesetz 17/1993 Art. 28-bis angewendet: „Maßnahmen, die die Zuweisung von Vergütungen an Personen, Fachleuten, Unternehmen und privaten Körperschaften betreffen“. Alle Maßnahmen, die die Zuweisung von Beträgen über 1.500 Euro betreffen (Art. 6/bis und 1/bis), werden auf https://bandi-altoadige.it/ veröffentlicht.
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Letzte Änderung: 27/04/2018 10:49